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© 1999- Machineseeker Group GmbH

Zu den Auktions-Highlights

Konditionen und Bedingungen

Versteigerungskonditionen

  (1)   Auktionswaren werden im Namen und auf Rechnung des mit der Machineseeker Group GmbH kooperierenden Anbieters verkauft.

  (2)   Bei allen genannten Preisen bzw. Geboten handelt es sich um Nettoangaben zzgl. der gesetzlichen MwSt.

  (3)   Angegebene Demontage- und Verladekosten sind bindend.

  (4)   Alle inhaltlichen Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen – die Machineseeker Group GmbH empfiehlt grundsätzlich die Besichtigung von Gebrauchtmaschinen.

  (5)   Die Laufzeit einer Auktion kann jederzeit ohne Angabe von Gründen angepasst werden.

  (6)   Die Abgabe von Geboten ist gewerblichen Kaufinteressenten vorbehalten. Veräußerung ausschließlich an gewerbliche Käufer.

  (7)   Durch Abgabe eines Gebots erklärt sich der Kaufinteressent in Bezug auf die Auktionsware als fachkundig und informiert.

  (8)   Abgegebene Einzelgebote beziehungsweise Maximalgebote sind verbindlich.

  (9)   Die Machineseeker Group GmbH behält sich die Prüfung eingehender Gebote vor. Die Machineseeker Group GmbH kann Gebote ohne Angabe von Gründen ablehnen oder stornieren.

(10)   Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt des vom Anbieter hinterlegten Mindestpreises.

(11)   Bei Zuschlag berechnet die Machineseeker Group GmbH dem Käufer Kaufnebenkosten i.H.v. 18 % netto auf dessen Nettogebot (sofern nicht anderslautend im Inserat angegeben).

(12)   Es gelten die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Machineseeker Group GmbH.

Allgemeine Versteigerungsbedingungen der Machineseeker Group GmbH
1. Geltungsbereich

1.1   Der Anbieter (im Folgenden auch „Verkäufer“) verkauft auf Marktplätzen der Machineseeker Group GmbH, Kronprinzenstraße 9, 45128 Essen, Bundesrepublik Deutschland, (im Folgenden „Machineseeker“ oder „Plattform“) Waren. Die nachstehenden „Versteigerungsbedingungen“ gelten für Kaufverträge über Waren (im Folgenden auch „Kaufsache“ oder „Kaufgegenstand“) zwischen Käufern und dem Anbieter, die durch eine Auktion vermittelt werden. Machineseeker führt Auktionen zur Vermittlung von Kaufverträgen zwischen Anbietern und Käufern durch, wird selbst jedoch nicht Vertragspartei dieser Kaufverträge. Anbieter können sich als gewerbliche Händler registrieren, um Waren auf der Plattform über Auktions-Inserate anzubieten.

1.2   Die derzeit gültigen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen können auf der Machineseeker Webseite abgerufen und ausgedruckt werden.

1.3   Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers akzeptiert der Anbieter nicht. Einkaufsbedingungen des Käufers haben auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung.

1.4   Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Versteigerungsbedingungen ist maßgeblich. Die englische Version dient lediglich der Information.

2. Vertragsschluss bei Auktionen

2.1   Kaufinteressenten können auf der Plattform Auktions-Inserate betrachten und Gebote für die gezeigten Kaufgegenstände abgeben. Diese Gebote sind verbindlich.

2.2   Die Abgabe von Geboten ist gewerblichen Kaufinteressenten vorbehalten. Kaufverträge werden nur mit gewerblichen Käufern geschlossen.

2.3   Machineseeker behält sich die Prüfung eingehender Gebote vor. Gebote können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

2.4   Nach Auktionsende kommt durch Zuschlag an das höchste akzeptierte Gebot ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Gebote behalten unabhängig vom nachfolgenden Bietverlauf Ihre Gültigkeit und können weiterhin akzeptiert werden.

2.5   Mit Zuschlag berechnet Machineseeker dem Käufer die vereinbarten Kaufnebenkosten. Die Fälligkeit dieser Kaufnebenkosten ist von Zustandekommen, Wirksamkeit und Fortbestand des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer unabhängig.

2.6   Machineseeker und Verkäufer können vor Auktionsbeginn einen Mindestpreis festlegen. Bei Vorliegen eines Mindestpreises muss ein Gebot für einen Zuschlag diesem entsprechen bzw. diesen übersteigen. Der Verkäufer kann auch bei Geboten unter dem Mindestpreis dem Abschluss eines Kaufvertrags zustimmen. Gebote behalten somit auch unterhalb des Mindestpreises Ihre Gültigkeit.

2.7   Machineseeker behält sich das Recht vor, eine Auktion zu stornieren, früher als vereinbart bzw. angekündigt zu beenden oder die Laufzeit einer Auktion zu verlängern.

2.8   Art und Umfang des jeweiligen Kaufgegenstandes richten sich nach dessen textlicher Beschreibung und den mit dem Inserat veröffentlichten Fotos und Videos. Zubehör und Werkzeuge sind – sofern sie nicht selbst die Kaufsache darstellen – nur ausnahmsweise bei ausdrücklicher Benennung ebenfalls Teil des Kaufgegenstandes.

2.9   Grundsätzlich ist der Widerruf von Kaufverträgen ausgeschlossen, da sich die Plattform ausschließlich an gewerbliche Käufer richtet.

3. Preise und Zahlungsvorgang

3.1   Die Auktions-Inserate weisen die Preisbestandteile einzeln aus, insbesondere verbindliche Demontage- und Verladegebühren, durch Käufer verbindlich zu zahlende Auktionsgebühren und gegebenenfalls fällige Mehrwertsteuer. Eine nachträgliche Erstattung bezahlter Mehrwertsteuer ist bei Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben möglich.

3.2   Die Zahlung erfolgt per Vorkasse über den europäischen Zahlungsdienstleister Mangopay. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt, wenn der volle EUR-Betrag (auch bei Zahlung in anderer Währung) bei Mangopay eingegangen ist.

3.3   Wenn nicht anderweitig in Absprache mit Verkäufer und Machineseeker vereinbart, gilt es, die Zahlung innerhalb von 5 Werktagen zu begleichen. Andernfalls gilt der Käufer als im Zahlungsverzug.

3.4   Ein Recht zur Aufrechnung über die Plattform steht weder dem Käufer noch dem Verkäufer zu.

4. Lieferarten

4.1   Der Verkäufer bestimmt, welche Lieferarten angeboten werden. Der Käufer hat etwaig die Möglichkeit, zwischen den angebotenen Lieferarten Versand und Abholung zu wählen.

4.2   Umdisposition der Lieferanten, höhere Gewalt, Zerstörung, Beschädigung oder Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien den Anbieter von dessen Verpflichtung, die Kaufsache zu liefern bzw. zur Abholung bereitzustellen. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder Überschreiten der angegebenen/vereinbarten Lieferzeit sind ausgeschlossen.

4.3   Versand

4.3.1   Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung vom im Inserat angegebenen Standort der Kaufsache (beziehungsweise sofern im Inserat nichts angegeben ist – vom Sitz des Anbieters) aus an die vom Käufer angegebene Adresse. Der Anbieter ist verpflichtet, eine Transportversicherung über den vollen Wert der Kaufsache abzuschließen und eine Versandart mit Sendungsverfolgung zu wählen. Die ausgewiesenen Versandkosten sind einschließlich der Kosten für die Transportversicherung vom Käufer zu tragen.

4.3.2   Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Versandkosten kommen, hat diese ebenfalls der Käufer zu tragen. Der Käufer darf keine Abstellerlaubnis erteilen. Eine Verweigerung der Annahme durch den Käufer ist nicht zulässig.

4.3.3   Der Käufer verpflichtet sich, die Ware sofort bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und etwaige Schäden auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen. Die Verpackung ist im Falle von Transportschäden vom Käufer aufzubewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, diese Transportschäden unverzüglich an Machineseeker zu melden.

4.3.4   Der Verkäufer haftet für Transportschäden.

4.3.5   Bei Transportschäden hat der Verkäufer die Möglichkeit, die Ware erneut zu senden oder anderweitig eine Lösung mit dem Käufer anzustreben. Wird diese nicht zur Zufriedenheit des Käufers angeboten, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und erhält den vollständigen Kaufpreis zurück.

4.3.6   Die auf der Plattform oder in der Bestellbestätigung etwaig angegebenen Lieferzeiten berechnen sich ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des Rechnungsbetrages beim mit Machineseeker kooperierenden europäischen Zahlungsdienstleister Mangopay. Die angegebenen Lieferzeiten sind jedoch nicht verbindlich und können von der tatsächlichen Lieferzeit abweichen.

4.3.7   Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

4.4  Abholung

4.4.1   Wenn nicht anderweitig im Inserat ausgewiesen oder in Absprache mit Verkäufer und Machineseeker vereinbart, gilt es, die Auktionsware innerhalb von 10 Werktagen abzuholen. Bei Verzug kann der Verkäufer dem Käufer zusätzliche Kosten für Lagerung und Bereitstellung in Rechnung stellen.

4.4.2   Bei einer Verzögerung der Abholung von mehr als 8 Wochen nach Zuschlag gilt der Käufer als in erheblichem Verzug. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Freigabe des treuhänderisch verwalteten Kaufpreises einzufordern.

4.4.3   Der Käufer hat das Recht, die Ware bei Abholung zu überprüfen.

4.4.4   Der Käufer hat die Möglichkeit, bei Abholung vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls die Ware nicht der Beschreibung entspricht.

4.4.5   Der Verladevorgang und ggf. die Demontage am Abgabestandort sind Bestandteil der Abholvorbereitung durch den Verkäufer, sofern nicht anderweitig im Auktions-Inserat angegeben. Somit haftet der Verkäufer.

4.4.6   Mit vollendeter Verladung wird der Zustand der Kaufsache vom Käufer akzeptiert.

5. Eigentums- und Gefahrübergang

5.1   Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Vor diesem Zeitpunkt ist der Käufer ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers in Textform nicht berechtigt, den Besitz oder das Eigentum an der Kaufsache auf Dritte zu übertragen.

5.2   Der Eigentums- und Gefahrenübergang findet bei Abholung nach vollendeter Verladung der Ware oder bei Lieferung bei Erhalt der Ware statt.

5.3   Der Verkäufer ist bis zur Abholung oder bis zum Versand verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefahren ausreichend zu versichern, sie in dem Zustand zu halten, der im Auktions-Inserat auf der Plattform angegeben wurde, und gegebenenfalls erforderlich werdende Reparaturen ausführen zu lassen. Solange das Eigentum des Verkäufers fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräußert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden.

5.4   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung nach vollendeter Verladung auf den Käufer über. Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Erhalt der Ware an den Käufer über.

6. Gewährleistung

6.1   Ansprüche gegenüber Machineseeker: Machineseeker wird selbst nicht Vertragspartei von Kaufverträgen, die durch eine Auktion zustande kommen. Etwaige Mängelansprüche aus solchen Kaufverträgen kann der Käufer nur gegenüber dem Anbieter geltend machen, mit dem er einen Kaufvertrag über eine Kaufsache schließt.

6.2   Der Verkäufer ist Händler oder Unternehmer (gemäß § 14 BGB), der den Verkauf in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit vornimmt.

6.3   Die Mängelansprüche des Käufers wegen einer Mangelhaftigkeit der Kaufsache, sofern diese neu hergestellt wurde, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.4   Gebrauchte bzw. nicht neu hergestellte Waren werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Haftung

7.1   Machineseeker wird selbst nicht Vertragspartei von Kaufverträgen, die über eine Auktion vermittelt werden. Etwaige Haftungsanspräche aus solchen Kaufverträgen kann der Käufer nur gegenüber dem Anbieter geltend machen, mit dem er einen Kaufvertrag über eine Kaufsache schließt.

7.2   Über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Schadensersatzansprüche des Käufers sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Kaufvertrags notwendig ist.

7.3   Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.4   Die Einschränkungen der Abs. 7.2 und 7.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.5   Infolge von durch den Verkäufer nicht oder nicht hinreichend beeinflussbarer Faktoren (sogenannte höhere Gewalt, beispielsweise wetterbedingte Einflüsse) kann es im Einzelfall zu längeren Lieferzeiträumen kommen. Sobald der Verkäufer erfährt, dass sich in einem solchen Fall die Lieferung voraussichtlich verzögern wird, wird der Käufer hierüber informiert. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Versteigerungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Lücken in diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.

8.2   Von diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen abweichende Individualabsprachen sind nur mit Zustimmung von Machineseeker zulässig. Im Falle der Zustimmung von Machineseeker bedürfen Änderungen und Ergänzungen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung, Ergänzung oder die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.

8.3   Auf diese Konditionen und Bedingungen sowie auf die Rechtsverhältnisse zwischen Machineseeker und Nutzern insgesamt ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

8.4   Für alle Streitigkeiten, die sich aus und in Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen zwischen Machineseeker und Nutzern und deren Abwicklung sowie insbesondere aus und im Zusammenhang mit diesen Konditionen und Bedingungen ergeben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz Machineseekers.

Konditionen und Bedingungen

Versteigerungskonditionen

(1) Auktionswaren werden im Namen und auf Rechnung des mit Maschinensucher kooperierenden Anbieters verkauft.

(2) Angegebene Demontage- und Verladekosten sind bindend.

(3) Bei allen genannten Preisen bzw. Geboten handelt es sich um Nettoangaben zzgl. MwSt.

(4) Die Abgabe von Geboten ist gewerblichen Kaufinteressenten vorbehalten. Veräußerung ausschließlich an gewerbliche Käufer.

(5) Abgegebene Einzelgebote beziehungsweise Maximalgebote sind verbindlich.

(6) Maschinensucher behält sich die Prüfung eingehender Gebote vor. Gebote können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

(7) Die Laufzeit einer Auktion kann sich verlängern, zum Beispiel wenn kurz vor Auktionsende neue Gebote eingehen.

(8) Alle inhaltlichen Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen des Verkäufers – Maschinensucher empfiehlt grundsätzlich die Besichtigung von Gebrauchtmaschinen.

(9) Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt des vom Anbieter hinterlegten Mindestpreises.

(10) Bei Zuschlag berechnet die Machineseeker Group GmbH dem Käufer eine Auktionsgebühr i.H.v. 18 % netto auf dessen Nettogebot.

(11) Der Verkauf erfolgt entsprechend der Verkaufsbedingungen des mit Maschinensucher kooperierenden Anbieters sowie der Verkaufsbedingungen der Machineseeker Group GmbH.

Allgemeine Versteigerungsbedingungen der Machineseeker Group GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Der Anbieter (im Folgenden auch „Verkäufer“) verkauft auf Marktplätzen der Machineseeker Group GmbH, Kronprinzenstraße 9, 45128 Essen, Bundesrepublik Deutschland, (im Folgenden „Machineseeker“ oder „Plattform“) Waren. Die nachstehenden „Versteigerungsbedingungen“ gelten für Kaufverträge über Waren (im Folgenden auch „Kaufsache“ oder „Kaufgegenstand“) zwischen Käufern und dem Anbieter, die durch eine Auktion vermittelt werden. Machineseeker führt Auktionen zur Vermittlung von Kaufverträgen zwischen Anbietern und Käufern durch, wird selbst jedoch nicht Vertragspartei dieser Kaufverträge. Anbieter können sich als gewerbliche Händler registrieren, um Waren auf der Plattform über Auktions-Inserate anzubieten.

1.2 Die derzeit gültigen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen können auf der Machineseeker Webseite abgerufen und ausgedruckt werden.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers akzeptiert der Anbieter nicht. Einkaufsbedingungen des Käufers haben auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung.

1.4 Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Versteigerungsbedingungen ist maßgeblich. Die englische Version dient lediglich der Information.

2. Vertragsschluss bei Auktionen

2.1 Kaufinteressenten können auf der Plattform Auktions-Inserate betrachten und Gebote für die gezeigten Kaufgegenstände abgeben. Diese Gebote sind verbindlich.

2.2 Die Abgabe von Geboten ist gewerblichen Kaufinteressenten vorbehalten. Kaufverträge werden nur mit gewerblichen Käufern geschlossen.

2.3 Machineseeker behält sich die Prüfung eingehender Gebote vor. Gebote können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

2.4 Nach Auktionsende kommt durch Zuschlag an das höchste akzeptierte Gebot ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Gebote behalten unabhängig vom nachfolgenden Bietverlauf Ihre Gültigkeit und können weiterhin akzeptiert werden.

2.5 Mit Zuschlag berechnet Machineseeker dem Käufer die vereinbarten Kaufnebenkosten. Die Fälligkeit dieser Kaufnebenkosten ist von Zustandekommen, Wirksamkeit und Fortbestand des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer unabhängig.

2.6 Machineseeker und Verkäufer können vor Auktionsbeginn einen Mindestpreis festlegen. Bei Vorliegen eines Mindestpreises muss ein Gebot für einen Zuschlag diesem entsprechen bzw. diesen übersteigen. Der Verkäufer kann auch bei Geboten unter dem Mindestpreis dem Abschluss eines Kaufvertrags zustimmen. Gebote behalten somit auch unterhalb des Mindestpreises Ihre Gültigkeit.

2.7 Machineseeker behält sich das Recht vor, eine Auktion zu stornieren, früher als vereinbart bzw. angekündigt zu beenden oder die Laufzeit einer Auktion zu verlängern.

2.8 Art und Umfang des jeweiligen Kaufgegenstandes richten sich nach dessen textlicher Beschreibung und den mit dem Inserat veröffentlichten Fotos und Videos. Zubehör und Werkzeuge sind – sofern sie nicht selbst die Kaufsache darstellen – nur ausnahmsweise bei ausdrücklicher Benennung ebenfalls Teil des Kaufgegenstandes.

2.9 Grundsätzlich ist der Widerruf von Kaufverträgen ausgeschlossen, da sich die Plattform ausschließlich an gewerbliche Käufer richtet.

3. Preise und Zahlungsvorgang

3.1 Die Auktions-Inserate weisen die Preisbestandteile einzeln aus, insbesondere verbindliche Demontage- und Verladegebühren, durch Käufer verbindlich zu zahlende Auktionsgebühren und gegebenenfalls fällige Mehrwertsteuer. Eine nachträgliche Erstattung bezahlter Mehrwertsteuer ist bei Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben möglich.

3.2 Die Zahlung erfolgt per Vorkasse über den europäischen Zahlungsdienstleister Mangopay. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt, wenn der volle EUR-Betrag (auch bei Zahlung in anderer Währung) bei Mangopay eingegangen ist.

3.3 Wenn nicht anderweitig in Absprache mit Verkäufer und Machineseeker vereinbart, gilt es, die Zahlung innerhalb von 5 Werktagen zu begleichen. Andernfalls gilt der Käufer als im Zahlungsverzug.

3.4 Ein Recht zur Aufrechnung über die Plattform steht weder dem Käufer noch dem Verkäufer zu.

4. Lieferarten

4.1 Der Verkäufer bestimmt, welche Lieferarten angeboten werden. Der Käufer hat etwaig die Möglichkeit, zwischen den angebotenen Lieferarten Versand und Abholung zu wählen.

4.2 Umdisposition der Lieferanten, höhere Gewalt, Zerstörung, Beschädigung oder Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien den Anbieter von dessen Verpflichtung, die Kaufsache zu liefern bzw. zur Abholung bereitzustellen. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder Überschreiten der angegebenen/vereinbarten Lieferzeit sind ausgeschlossen.

4.3 Versand

4.3.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung vom im Inserat angegebenen Standort der Kaufsache (beziehungsweise sofern im Inserat nichts angegeben ist – vom Sitz des Anbieters) aus an die vom Käufer angegebene Adresse. Der Anbieter ist verpflichtet, eine Transportversicherung über den vollen Wert der Kaufsache abzuschließen und eine Versandart mit Sendungsverfolgung zu wählen. Die ausgewiesenen Versandkosten sind einschließlich der Kosten für die Transportversicherung vom Käufer zu tragen.

4.3.2 Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Versandkosten kommen, hat diese ebenfalls der Käufer zu tragen. Der Käufer darf keine Abstellerlaubnis erteilen. Eine Verweigerung der Annahme durch den Käufer ist nicht zulässig.

4.3.3 Der Käufer verpflichtet sich, die Ware sofort bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und etwaige Schäden auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen. Die Verpackung ist im Falle von Transportschäden vom Käufer aufzubewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, diese Transportschäden unverzüglich an Machineseeker zu melden.

4.3.4 Der Verkäufer haftet für Transportschäden.

4.3.5 Bei Transportschäden hat der Verkäufer die Möglichkeit, die Ware erneut zu senden oder anderweitig eine Lösung mit dem Käufer anzustreben. Wird diese nicht zur Zufriedenheit des Käufers angeboten, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und erhält den vollständigen Kaufpreis zurück.

4.3.6 Die auf der Plattform oder in der Bestellbestätigung etwaig angegebenen Lieferzeiten berechnen sich ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des Rechnungsbetrages beim mit Machineseeker kooperierenden europäischen Zahlungsdienstleister Mangopay. Die angegebenen Lieferzeiten sind jedoch nicht verbindlich und können von der tatsächlichen Lieferzeit abweichen.

4.3.7 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

4.4 Abholung

4.4.1 Wenn nicht anderweitig im Inserat ausgewiesen oder in Absprache mit Verkäufer und Machineseeker vereinbart, gilt es, die Auktionsware innerhalb von 10 Werktagen abzuholen. Bei Verzug kann der Verkäufer dem Käufer zusätzliche Kosten für Lagerung und Bereitstellung in Rechnung stellen.

4.4.2 Bei einer Verzögerung der Abholung von mehr als 8 Wochen nach Zuschlag gilt der Käufer als in erheblichem Verzug. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Freigabe des treuhänderisch verwalteten Kaufpreises einzufordern.

4.4.3 Der Käufer hat das Recht, die Ware bei Abholung zu überprüfen.

4.4.4 Der Käufer hat die Möglichkeit, bei Abholung vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls die Ware nicht der Beschreibung entspricht.

4.4.5 Der Verladevorgang und ggf. die Demontage am Abgabestandort sind Bestandteil der Abholvorbereitung durch den Verkäufer, sofern nicht anderweitig im Auktions-Inserat angegeben. Somit haftet der Verkäufer.

4.4.6 Mit vollendeter Verladung wird der Zustand der Kaufsache vom Käufer akzeptiert.

5. Eigentums- und Gefahrübergang

5.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Vor diesem Zeitpunkt ist der Käufer ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers in Textform nicht berechtigt, den Besitz oder das Eigentum an der Kaufsache auf Dritte zu übertragen.

5.2 Der Eigentums- und Gefahrenübergang findet bei Abholung nach vollendeter Verladung der Ware oder bei Lieferung bei Erhalt der Ware statt.

5.3 Der Verkäufer ist bis zur Abholung oder bis zum Versand verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefahren ausreichend zu versichern, sie in dem Zustand zu halten, der im Auktions-Inserat auf der Plattform angegeben wurde, und gegebenenfalls erforderlich werdende Reparaturen ausführen zu lassen. Solange das Eigentum des Verkäufers fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräußert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden.

5.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung nach vollendeter Verladung auf den Käufer über. Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Erhalt der Ware an den Käufer über.

6. Gewährleistung

6.1 Ansprüche gegenüber Machineseeker: Machineseeker wird selbst nicht Vertragspartei von Kaufverträgen, die durch eine Auktion zustande kommen. Etwaige Mängelansprüche aus solchen Kaufverträgen kann der Käufer nur gegenüber dem Anbieter geltend machen, mit dem er einen Kaufvertrag über eine Kaufsache schließt.

6.2 Der Verkäufer ist Händler oder Unternehmer (gemäß § 14 BGB), der den Verkauf in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit vornimmt.

6.3 Die Mängelansprüche des Käufers wegen einer Mangelhaftigkeit der Kaufsache, sofern diese neu hergestellt wurde, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.4 Gebrauchte bzw. nicht neu hergestellte Waren werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Haftung

7.1 Machineseeker wird selbst nicht Vertragspartei von Kaufverträgen, die über eine Auktion vermittelt werden. Etwaige Haftungsanspräche aus solchen Kaufverträgen kann der Käufer nur gegenüber dem Anbieter geltend machen, mit dem er einen Kaufvertrag über eine Kaufsache schließt.

7.2 Über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Schadensersatzansprüche des Käufers sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Kaufvertrags notwendig ist.

7.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.4 Die Einschränkungen der Abs. 7.2 und 7.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.5 Infolge von durch den Verkäufer nicht oder nicht hinreichend beeinflussbarer Faktoren (sogenannte höhere Gewalt, beispielsweise wetterbedingte Einflüsse) kann es im Einzelfall zu längeren Lieferzeiträumen kommen. Sobald der Verkäufer erfährt, dass sich in einem solchen Fall die Lieferung voraussichtlich verzögern wird, wird der Käufer hierüber informiert. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Versteigerungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Lücken in diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.

8.2 Von diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen abweichende Individualabsprachen sind nur mit Zustimmung von Machineseeker zulässig. Im Falle der Zustimmung von Machineseeker bedürfen Änderungen und Ergänzungen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung, Ergänzung oder die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.

8.3 Auf diese Konditionen und Bedingungen sowie auf die Rechtsverhältnisse zwischen Machineseeker und Nutzern insgesamt ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

8.4 Für alle Streitigkeiten, die sich aus und in Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen zwischen Machineseeker und Nutzern und deren Abwicklung sowie insbesondere aus und im Zusammenhang mit diesen Konditionen und Bedingungen ergeben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz Machineseekers.